Kündigung
Ein Austritt kann nur zum 31.12. eines Jahres erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Austrittserklärung bis zum 30.11. schriftlich postalisch dem Verein zugeht.
Kündigungen per Mail oder Fax können aus Verwaltungstechnischen Gründen und der Satzung nicht anerkant werden, ein weiterbestehen der Mitgliedschaft wäre die Folge. Kündigungen sind zu richten an:
Wahlstedter Schützengilde e.V. von 1665
stellv. Vorsitzender Hubert Brackmann
Scharnhorststraße 49
23812 Wahlstedt